Richtlinien für Förderungen durch den Elternverein
Wer wird gefördert?
Einkommensschwache Familien mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen
Wieviel wird gefördert?
Bis zu 50% der Kosten werden übernommen; das ist von der Höhe des Pro-Kopf-Einkommens sowie vom verfügbaren Budget des Elternvereins und der Anzahl der Förderansuchen abhängig.
Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Seiten des Elternvereins. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist somit nicht gegeben.
Was wird gefördert?
Schulische Aktivitäten, wie z.B. Theaterbesuche, Ausflüge, Projekttage
Wie ist der Ablauf?
- Antrag ausfüllen – ist bei der Lehrkraft oder auf unserer Homepage erhältlich.
- Antrag unterschrieben an den Elternverein weiterleiten – durch den Lehrer oder per Mail.
- Den Antragstellern wird absolute Vertraulichkeit zugesichert.
- In der nächstfolgenden Sitzung des Elternvereins wird der Antrag behandelt – das kann in manchen Fällen einige Zeit dauern, die Sitzungen finden vierteljährlich statt.
- Sobald ein Beschluss gefasst ist, erhält der Antragsteller eine schriftliche Verständigung durch den Elternverein.
- Bei einer positiven Entscheidung wird das Geld im Nachhinein, d.h. erst wenn die Veranstaltung (Theaterbesuch, Projekttage) stattgefunden und das Kind daran teilgenommen hat, sowie die Endabrechnung durch den Lehrer abgeschlossen ist (falls sich der Betrag doch noch durch bestimmte Umstände geändert hat) auf das angegebene Konto überwiesen.